DGUV3 Prüfung

DGUV Vorschrift 3 besagt, dass es verpflichtend ist, nach DIN VDE0701/0702 elektronische Geräte, Maschinen und Anlagen zu kontrollieren. Seit April 1979 ist es Pflicht, elektrische Geräte regelmäßig zu prüfen. Die Vorgaben sind nach der Deutschen Industrie Norm (DIN) und den Vorgaben des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) festgelegt.

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